UN-Migrations-Pakt – Kapitulation der Politik

Beamtensprech für „Sand in die Augen“ der Bürger

Wenn man diese 32 Seiten der Vorlage des Ergebnisdokuments der Zwischenstaatliche Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ im Dezember 2018 in Marrakesch (Marokko) intensiv liest, dann beschleicht dem politisch denken Menschen ein sehr ungutes Gefühl. Dieses, jedenfalls bei mir, basiert nicht auf einer Angst für Migranten oder dem Verlust von Souveränität der Staaten. Diese Angst ist schon lange in der Gesellschaft angekommen und die Souveränität, gerade in Deutschland, mehr als in Frage gestellt.

Dieser Pakt, der als unverbindliche Absichtserklärung gerne verkauft wird, basiert auf der Charta der Menschenrechte der UN, weiteren internationalen Pakte und Übereinkommen, die sehr wohl verbindlich und justitiabel sind.

UN-Gebäude in New York

Nachzulesen in der Präambel unter 2:

Er beruht außerdem auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte; dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; den anderen grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträgen; dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, einschließlich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und des Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg; dem Übereinkommen betreffend die Sklaverei und dem Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken; dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen; dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika; dem Übereinkommen von Paris und den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Förderung menschenwürdiger Arbeit und Arbeitsmigration sowie auf der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, der Aktionsagenda von Addis Abeba der dritten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 und der Neuen Urbanen Agenda…“

Daraus ergibt sich eine Verpflichtung, die auch in diesem Pakt eine der grundlegenden Festlegungen ist. Denn er ist keine eigenständige Erklärung oder Vereinbarung, sondern eine Ausführungsbeschreibung (genannt „Kooperationsrahmen“) von etwas ganz anderem. Nämlich der „New Yorker Erklärung zu Flüchtlinge und Migranten“, die am 19. September 2016 von der UN-Vollversammlung verabschiedet wurde. Damit schleichend internationales Recht! Das ist etwas kompliziert darzustellen, dazu eine fachkundige Erklärung der juristischen Zusammenhänge für die Interessierten am Ende dieses Beitrages als ERGÄNZUNG.

Darin heißt es in der Einleitung:

Durch die Verabschiedung der Erklärung bekundeten die 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ihre tiefe Solidarität mit Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, bestätigten ihre Verpflichtung, die Menschenrechte von Flüchtlingen und Migranten im vollen Umfang zu respektieren und sagten solide Unterstützung für Länder zu, die von großen Flucht- und Migrationsbewegungen betroffen sind… „

Daher braucht dieser Migrationspakt keinerlei Verpflichtungen oder Durchgriffsrechte. Er stellt nur eine Ausführungsbestimmung und Werkzeug dar, die, so ist es beschrieben, einem Monitoring unterworfen ist, der die Ausführung stützen und dokumentieren soll.

Steht genau so in Punkt 7 der Präambel:

Dieser Globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben.“

Hier beginnt der Betrug an den Nationen, Wählern und Migranten schon in der Präambel. Auf der Seite 31 wird auch beschrieben, wie man das gewährleisten will. Unter „Weiterverfolgung und Überprüfung“ wird ein Gremium der UN-Generalversammlung neu ausgerichtet und in „Überprüfungsforum Internationale Migration“ umbenannt.

Unter dem Punkt 49 wird sichtbar, wie eine Kontrolle und Einflussnahme stattfinden soll:

c) das Überprüfungsforum Internationale Migration findet ab dem Jahr 2022 alle vier Jahre statt;

d) das Überprüfungsforum Internationale Migration erörtert die Umsetzung des Globalen Paktes auf lokaler, nationaler,regionaler und globaler Ebene und erlaubt die Interaktion mit anderen relevanten Interessenträgern mit dem Ziel, auf erzielten Ergebnissen aufzubauen und Möglichkeiten für eine weitere Zusammenarbeit zu ermitteln;

e) aus jedem Überprüfungsforum Internationale Migration wird eine zwischenstaatlich vereinbarte Fortschrittserklärung hervorgehen, die vom hochrangigen politischen Forum über nachhaltige Entwicklung berücksichtigt werden kann…“

Das ist die eigentliche Aufgabe dieses Paktes – die Überwachung der Umsetzung. Dieses findet in einem eigens dafür geschaffenen Gremium statt. Hier braucht man keine Durchgriffsrechte oder Eingriffe in „souveräne“ Staaten mehr. Die ist schon lange beschlossene Sache. Es wird jetzt nur auf die Umsetzung rekurriert. Hier wird auch Sand in die Augen, der vor allem repräsentativen Demokratien und deren Vertreter, gestreut.

Punkt 53 bringt es unmissverständlich auf den Punkt:

..Wir legen allen Mitgliedstaaten nahe, so bald wie möglich ambitionierte nationale Strategien zur Umsetzung des Globalen Paktes zu entwickeln und die Fortschritte auf nationaler Ebene regelmäßig und auf inklusive Weise zu überprüfen, beispielsweise durch die freiwillige Ausarbeitung und Anwendung eines nationalen Umsetzungsplans.

Diese Überprüfungen sollten sich auf Beiträge aller relevanten Interessenträger sowie von Parlamenten und lokalen Behörden stützen und als effektive Informationsgrundlage für die am Überprüfungsforum Internationale Migration und anderen relevanten Foren teilnehmenden Mitgliedstaaten dienen…“


Migranten als gesondert geschützte Spezies des homo sapiens

Eigentlich ist dieses Dokument ein sehr, sehr trauriges. Allein die Zahl der Flüchtlinge, die vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehen, beziffert das UN-Flüchtlingswerk für 2017 auf 68,5 Millionen. Also mehr als die gesamte Bevölkerung Deutschlands vor 1989 auf der Flucht. Alleine 40 Millionen Menschen sind sog. Binnenflüchtlinge. Türkei, Pakistan, Libanon und der Iran sind die Hauptaufnahmeländer dieser Flüchtlingsströme mit zusammen über 5 Millionen Menschen.

Die UN geht in ihrem Bericht von 250 Millionen Migranten weltweit aus. Das sind die gezählten. Alleine in der EU wurden, so das HWWI, vor zehn Jahren bis zu knapp vier Millionen illegale Personen vermutet. Das war 2008.

Heute geht das BKA alleine für Deutschland von einer Zahl von ca. 300 – 500.00 abgetauchten Flüchtlingen aus dem Geschehen des Jahres 2015 aus. Knapp 300.000 sind alleine im Fahndungssystem des BKA verzeichnet, die abgeschoben werden sollen, aber nicht auffindbar sind.  Genaue Zahlen sind nicht vorhanden. Selbst de Zählart, der wie auch immer „legalen“ Flüchtlinge, ist umstritten.

Wenn Migration eine Quelle des Wohlstandes wäre, wie in diesem Papier in der Präambel unter Punkt 8 behauptet,

„…Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt…“

müssten wir nicht seit Jahrzehnten Millionen von Toten und Hungernden beklagen. Diese Resolutionen, Agenden oder Pakte wären überflüssig.  Dieser Entwurf dürfte von den Beamten mit einem weinenden und einem fest geschlossenen Auge geschrieben worden sein. Hier sieht man seit langen Jahren, dass die Kriege, Konflikte und Armut weiter zunehmen. Seit 2015 bis Ende 2017 um weitere fünf Millionen Menschen, die ihre Heimat verließen.

In einigen Textpassagen sieht man die Not der Menschen sehr deutlich – wohl auch die Not der Schreibenden. Denn sie verwischen alle Linien zwischen unterschiedlicher Art der Migration. Einmal wird von der Beachtung der nationalen Gesetze zu Migration und deren Definitionen gesprochen, auf einer anderen Seite dann davon, jede Art von Migration in eine legale münden zu lassen.

Im Ziel 7 wird deutlich, wie verzweifelt die Lage wirklich ist.

„…zugängliche und zweckdienliche Verfahren entwickeln, die den Übergang von einem Status zum anderen erleichtern und Migranten über ihre Rechte und Pflichten informieren, um zu vermeiden, dass sie im Zielland in einen irregulären Status geraten, die Unsicherheit in Bezug auf den Status und die damit verbundenen Verwundbarkeiten zu mindern sowie individuelle Statusprüfungen für Migranten zu ermöglichen, auch für diejenigen, die ihren regulären Status verloren haben, ohne dass sie eine willkürliche Ausweisung befürchten müssen..“

Hier spielt es letztlich keine Rolle mehr, ob jemand mit einem Arbeitsvertrag einreist oder sich illegal einen Zugang verschafft hat. Auffällig ist der jeweilige besondere Bezug auf besonderen Schutz für Frauen und Kinder. Das erinnert sehr an die emotionelle Leimrute, wie sie auch in der DSGVO angewandt wurde. Es geht nur darum, ein emotionelles Klima zu schaffen, dieses weltweite Elend zu verwalten. Hier werden Überlaufbecken in den Industrienationen, vornehmlich derzeit in Europa, geschaffen. Die Folgen und Problematiken in den aufnehmenden Ländern spielt eine, in Nebensätzen erwähnte, untergeordnete oder gar keine Rolle.

Kapitaleigner kassieren – Bürger bezahlt

Als Lösung für die Herkunftsländer wird angeboten, die Rücküberweisung zu vereinfachen und so zu gestalten, dass man selbst kleine Beträge per Smartphone schnell und günstig in die „Heimat“ senden kann. Hier werden, wie in der Identifikation, Lösungen der Wirtschaft eingefordert und als Dienstleistung favorisiert. Die dürften jetzt schon jubeln und NGO´s die Gründung von Dienstleitern planen, ähnlich der Sozialindustrie in der Agenda 2010.

Natürlich ist es eine Größenordnung. Alleine 2016 flossen alleine aus Deutschland knapp 18 Milliarden Euro in die Heimatländer. Weltweit waren es 379 Milliarden Euro in 2017. Das ist mehr als das Bruttoinlandsprodukt von Marokko.

Wenn also ein Migrant, legal oder illegal, jeden Monat einen Betrag von vielleicht 150 Euro an seine Familie überweist, dann verbessert es nicht seine Situation hier, die seiner Familie auch nicht wirklich, denn die Konzerne warten schon in Afrika auf den Umsatz, den sie in keinem anderen Land generieren könnten. Die Konzerne dafür, sitzen in Steueroasen und verschachtelten Holdings, die munter Gewinne an der Zivil-Gesellschaft vorbei auf die Konten der Finanzjongleure und Kapitaleigner schleusen.

Dann stellt sich die Frage, wie kommt der Migrant an Geld…. Hier betet man das Mantra von Arbeit runter und auch erstmals offen den Zugang zu den Sozialsystemen………

Ziel 15 Punkt 31 stellt das klar heraus:

„…Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können. Wir verpflichten uns ferner zur Stärkung von Leistungserbringungssystemen, die Migranten einschließen, ungeachtet dessen, dass Staatsangehörige und reguläre Migranten möglicherweise Anspruch auf umfassendere Leistungen haben…“

Wenn man berücksichtigt, dass seit den 1970er Jahren in der EU die Arbeitslosigkeit steigt, die Agenda  2010 aus dem Grunde im Jahre 2000 von der EU geboren und 2005 als gescheitert beerdigt wurde, ist die Frage nach Arbeitsmigration beantwortet.

Im Gegenteil, selbst im Musterland Deutschland, schickte man mit der „Rente mit 63“ über eine Million gut ausgebildeter teurer Fachkräfte auf Kosten der Steuerzahler in den Ruhestand. Nicht einer wurde im Arbeitsprozess vermisst. Soweit zu Fachkräftemangel.

Zu einer Einwanderung gehören Chancen, Land und Möglichkeiten. Das ist in Mitteleuropa nicht zu finden. Einzig in Russland gäbe es etwas Kapazitäten. Damit ist klar, es wird eine Transferleistungsspirale in Gang gesetzt, die mehrheitlich von denen bezahlt werden muss, die steuerpflichtig in der jeweiligen Nation arbeiten und konsumieren.

Also werden selbst mit Rücküberweisungen, Bildungstransfer, Förderung von Selbstständigkeit und Starthilfen nicht wirkliche Änderungen in den Herkunftsländern erzielt. Das wissen auch die Autoren des UN-Paktes.

Also werden weiter Brosamen verteilt, die die Masse befrieden sollen. Dieses jetzt auch vermehrt in Europa, denn in anderen Kontinenten ist der Kessel am Kochen, wie man an den Migrationszahlen sieht.

Emotionelle Betrug endet in Diktatur

Mit keinem Wort wird das Treiben der weltweit agierenden Anleger, Finanzjongleure und Konzerne erwähnt. Das sind die Nutznießer, die die Milliarden an Transfers abkassieren. Und zwar auf der gesamten Migrationsstrecke, vom Herkunftsland bis Zielland.

Wenn man die Entstehungsgeschichte der UN, der Weltbank und der EU betrachtet, dann wird einem sehr schnell klar, dass in Krisensituation maximal Brosamen an das Volk verteilt werden, um den Profit nicht durch großflächige Unruhen zu gefährden.

Brosamen für die Armen – Profite für die Kapitaleigner

Richtig verwerflich wird es, wenn man in diesem Pakt die angestrebten Maßnahmen betrachtet, die sicherstellen sollen, dass diesem Überlaufbecken für arme Menschen, mit allen Folgen für die Gesellschaften, kein Widerstand entgegengesetzt wird. Hier geht es ans Eingemachte – insbesondere von repräsentativen Demokratien. Oder wurden die aus diesem Grunde installiert…?

Ziel 17, Punkt 33 befasst sich mit einer gefährlichen Zone der Meinungsfreiheit.

„…und zu bekämpfen. Wir verpflichten uns ferner, in Partnerschaft mit allen Teilen der Gesellschaft einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs zu fördern, der zu einer realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten führt. Wir verpflichten uns außerdem, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen, in der Erkenntnis, dass eine offene und freie Debatte zu einem umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration beiträgt.

unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern…“

Was ist „Sensibilisierung von Medienschaffenden“? Dieser Sprech heißt nichts anderes, als alles zu unterdrücken, was diese Migrationssicht kritisch beleuchtet. Ihnen auch durchaus den Geldhahn zuzudrehen. Wie es Putin, Orban und der 1. FC Bayern ebenfalls vertreten.

Man könnte diese Ausführungsbestimmung so zusammenfassen:

Migranten sind arme Menschen, den man helfen muss. Völlig egal, ob sie sich an die Regeln halten oder nicht. Denn sonst müssten wir die Finanzjongleure, Konzerne und Kaptaleigner in ihre Pflicht nehmen.

In 2017 haben die 300 Top-Unternehmen in den USA und Europa einen operativen Gewinn von ca. 900 Milliarden Euro erzielt. Das wären für JEDEN der 250 Million Migranten 3.600 Euro. Wenn man die reinen Kriegs- und Vertreibungsflüchtlinge nimmt, wären das für jeden 13.138 Euro im Jahr. Um den Hunger auf der Welt auszurotten, müssten jedes Jahr 239 Milliarden Euro zusätzlich fließen. Also nicht einmal 30 Prozent der Gewinne der 300 größten Firmen.

Noch Fragen?

ERGÄNZUNG zu meinen Ausführungen, die ich der Verständlichkeit halber ohne interne Rechtssprech und Abhängigkeit darstellte. Von Rebecca Sommer über Facebook, die diese Wege nochmals sachkundig aufschlüsselt (Sie selbst arbeitete 18 Jahre bei der UN):

super Artikel, aber eine Sache ist nicht ganz richtig wie Du das ausdrueckst, denn eine UN Declaration ist in dem Sinne nicht bindend, das sind nur UN Conventions. Fakt ist aber, das eine UN Declaration zu einem soft law wird, in diesem Fall sind die zwei Pakte – unter dem Schirm der New York Declaration 2016 – als zwei Prozesse zu sehen, Regelwerke, Richtlinien, wie ein soft-Gesetzbuch sozuagen, die als Leitfaden genutzt werden um diese innerhalb der Laender zu implementieren, umzusetzen, neue Gesetze und alte anzupassen oder zu ergaenzen. DE ganz fleissig und emsig dabei, das EU System ebenfalls eifrig und willig. Voelkerrecht wurde/wird umgedeutet, und die zwei Pakte, also die NY Declaration, sollen zu Voelkergewohnheitsrecht umgewandelt werden.

Das Video zum UN-Migrationspakt und die Zusammenhänge

Der Rechenschaftsbericht der Bundesregierung gibt sehr dezidiert Auskunft über die Zusammenhänge und die Aktivitäten der Bundesregierung in den Pakten zu Flüchtlinge und Migration.